Track & Trace von Sprengstoff

Gemäß EU-Richtlinie 2008/43/EG

Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2008/43/EG zum Track und Trace von Sprengstoff ist festgelegt worden, dass alle gewerblich genutzten Sprengstoffe lückenlos und in elektronischer Form, vom Hersteller bis zur Verwendung bzw. Verbrauch, nachverfolgbar sein müssen. Diese EU-Richtlinie zum Track und Trace von Sprengstoff ist ab dem 5. April 2015 für alle Unternehmen verpflichtend, die mit Sprengstoff umgehen.

Im Rahmen der EU-Richtlinie sind die Hersteller von Sprengstoff verpflichtet, alle Sprengstoffe eindeutig über einen Barcode zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ermöglicht es, den jeweiligen Sprengstoff lückenlos rückzuverfolgen.

Die Anforderungen an ein EDV-basierendes Sprengmittel-Lagerbuch lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Erfassen von Barcodes zur eindeutigen Identifizierung der Sprengmittel
  • Verwaltung von Artikelstammdaten, Lieferantenstammdaten, Verwendungsstammdaten und Empfängerstammdaten
  • Abrufen und Anzeigen des aktuellen Lagerbestands
  • Soll-/Ist-Vergleich jederzeit möglich
  • Verwendungsnachweis der einzelnen Sprengmittel muss jederzeit möglich seinEU-Kennzeichnungsrichtline für Explosivstoffe
  • Keine nachträglichen Änderungen am Lagerbuch möglich
  • 365/24 Nachweispflicht
  • 10-jährige Archivierungs- und Nachweispflicht

Weitere Informationen auf www.efee.eu

Sprengstoff Verwender

Für die Verwendung von Sprengstoffen tritt die EU-Kennzeichnungsrichtlinie ab April 2015 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind auch die Endverbraucher verpflichtet, lückenlos über die Verwendung und den Verbleib der Sprengstoffe Auskunft zu geben.

Kennzeichnungspflicht für Verwender
Für die Umsetzung der EU-Richtlinie muss der Verwender jeden einzelnen Artikel mit seinem eindeutigen Identifizierungscode aufnehmen. Dazu gehören die Daten des Eingangs und des Verbrauchs. Für sehr kleine Mengen kann dies auch handschriftlich durchgeführt werden, es empfiehlt sich aber der Einsatz einer elektronischen Datenbank. Nur mit diesen Daten kann später die Verwendung und der Verbleib eines jeden einzelnen Artikels (z. B. Zünders) nachgewiesen werden. Setzt der Verwender eine elektronische Datenbank ein, kann er den Datamatrixcode, den der Hersteller auf die Artikel und Verpackungen angebracht hat, einscannen und damit direkt in die Datenbank aufnehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Datamatrixcode, der sich auf den Kartons oder Kisten befindet, nur über die Art und Menge des Inhalts Auskunft gibt, nicht enthalten sind die eindeutigen Kennzeichnungscodes der enthaltenen Artikel. Diese sind aber für die Rückverfolgbarkeit der einzelnen Artikel notwendig.

Sprengmittel Lagerbuch für VerwenderUm zu verhindern, dass nun beim Wareneingang alle Kisten vollständig ausgepackt und alle Artikel einzeln gescannt werden müssen, haben sich die Hersteller auf einen einheitlichen digitalen Lieferschein geeinigt (häufig „XML-Datei vom Lieferanten“ genannt). Diese XML-Datei enthält neben allen Einzelpositionen der Lieferung inkl. der eindeutigen Kennzeichnung auch die Information, welcher Einzelartikel sich in welchem Karton oder Kiste befindet. Mit dem Einlesen der XML-Datei in die Datenbank entfällt so das Einscannen jedes einzelnen Artikels. Das erleichtert später auch die Entnahme erheblich, da dann komplette Kartons entnommen werden können, ohne sie auspacken zu müssen und den Inhalt einzeln zu scannen.

Lieferanten XML-Datei
Da nach der EU-Richtlinie ein elektronisches Lagerbuch die einzelnen Artikel ausweisen muss, ist es erforderlich, dass spätestens mit der Warenlieferung auch diese XML-Datei zur Verfügung steht. Andernfalls müsste jeder einzelne Artikel der Lieferung von Hand gescannt werden, da sonst die Anforderungen der EU-Kennzeichnungsrichtlinie nicht erfüllt wären und das Lagerbuch einen Fehlbestand aufweist.
Da das gesamte System auf den einzelnen Kennzeichnungscodes basiert, ist es wichtig, dass eine Eingangskontrolle der Lieferung über Stichproben durchgeführt wird. Hierzu reicht es aus, wenn einzelne Kartons oder Kisten mit dem Scanner eingelesen werden. Anhand der Daten, die das System über die XML-Datei erhalten hat, kann sofort vor Ort festgestellt werden, ob aus Versehen eine falsche Kiste mit falschen Kennzeichnungscodes geliefert wurde.

Sprengmittel Lagerbuch für Verwender

Sprengstoff Händler

Die Sprengstoff-Händler bilden das Bindeglied zwischen Sprengstoff-Hersteller und Sprengstoff-Verwender. Darüber hinaus sind Sprengstoff-Händler häufig zusätzlich als Dienstleister aktiv, indem Sie für einen Teil ihrer Kunden Sprengdienstleistungen durchführen.

Sprengmittel Lagerbuch für HändlerAls Sprengstoff-Händler unterliegen sie den ähnlichen gesetzlichen Anforderungen wie die Hersteller. Sie können bei der BAM
(Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) einen eindeutigen Herstellercode beantragen, um selber neue Verpackungseinheiten zu bilden oder neue Produkte zu erstellen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass ein schon mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehener Artikel nicht mit einer neuen Kennzeichnung versehen werden darf. Die eindeutige Kennzeichnung darf von der Produktion bis zur Vernichtung nicht verändert werden.

Zünderlager
Üblich ist dagegen die kundenindividuelle Zusammenstellung von Zünderbündeln. Speziell für einzelne Sprengungen werden dann die benötigten Zünder einzeln zusammengestellt und mit einem neuen Datamatixcode versehen. Das Gleiche passiert häufig im Bereich des Pulverhandels, wo unterschiedliche Pulversorten in einer neuen Verpackung zusammengefasst werden und mit einem Datamatrixcode versehen werden.

Der Sprengstoff-Händler sollte, wie der Sprengstoff-Hersteller auch, seine Waren mit einer Lieferanten XML-Datei ausliefern. Dies ist keine gesetzliche Forderung, sondern eine freiwillige Leistung der Sprengstoff-Hersteller und -Händler. Ohne diese Lieferanten XML-Datei ist jedoch die gesamte Nachverfolgung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu bewerkstelligen.

Sprengmittel Lagerbuch für Händler

Sprengstoff Hersteller

Für die Hersteller von Sprengstoffen ist die Kennzeichnungsrichtlinie seit dem 5. April 2013 verbindlich. Das bedeutet, dass alle gewerblich genutzten Sprengstoffe eine eindeutige elektronisch lesbare Kennzeichnung tragen müssen. Diese Kennzeichnung enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Den Namen des Herstellers,
  • das Herstellungsland,
  • den Herstellungsort,
  • einen eindeutigen Produktcode.

Sprengmittel Lagerbuch für Hersteller

Verwendet wird inzwischen einheitlich von allen Herstellern ein Data Matrix-Code. In dem Code können recht viele Informationen gespeichert werden und er bietet eine gewisse Fehlertoleranz, wenn ein Teil des Etiketts nicht mehr lesbar ist.

Dieser Data Matrix-Code kann mit passenden 2D-Handscannern ausgelesen werden und die Informationen von einer Track and Trace-Software weiterverarbeitet werden. Neben den oben genannten Informationen kann jeder Hersteller noch weitere Informationen in dem Datamatrixcode speichern.

Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass jeder Artikel eine eindeutige und unverwechselbare Kennzeichnung tragen muss. Das bedeutet, dass jede einzelne Patrone und jeder einzelne Zünder einen eindeutigen Identifizierungscode erhalten muss.

Um eine Kontrollmöglichkeit zu haben, ob Teile aus einer Verpackungseinheit entfernt worden sind, müssen auch die Verpackungseinheiten so gekennzeichnet sein, dass ein Rückschluss auf den Inhalt gegeben ist. Das bedeutet, dass über den Inhalt des Datamatrixcode, der z. B. auf einem Karton angebracht wird, ersichtlich ist, wie viele Zünder und welche sich in dem Karton befinden. Der Datamatrixcode gibt allerdings keine Auskunft über die eindeutigen Identifizierungscodes der enthaltenen Zünder.

Sprengmittel Lagerbuch für Hersteller